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Produkt zum Begriff Betreutes:


  • Spruchreif Schnappsbank mit 2 Gläsern Betreutes Trinken
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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Ist Betreutes Wohnen eine stationäre Einrichtung?

    Ist Betreutes Wohnen eine stationäre Einrichtung? Betreutes Wohnen ist in der Regel keine stationäre Einrichtung, da die Bewohner dort in einer eigenen Wohnung leben und nur bei Bedarf Unterstützung und Betreuung erhalten. Im Gegensatz dazu sind stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime oder Kliniken in der Regel für eine dauerhafte Unterbringung und Betreuung gedacht. Betreutes Wohnen bietet den Bewohnern mehr Selbstständigkeit und Freiheit, während stationäre Einrichtungen oft eine intensivere Betreuung und Pflege bieten. Letztendlich hängt es von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab, welche Art der Einrichtung am besten geeignet ist.

  • Was ist betreutes Wohnen?

    Betreutes Wohnen ist eine Form der Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltag benötigen. Dabei leben die Betroffenen in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohnanlage und erhalten je nach Bedarf Unterstützung bei der Bewältigung von Aufgaben wie der Körperpflege, der Haushaltsführung oder der Organisation von Arztbesuchen. Ziel des betreuten Wohnens ist es, den Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer eigenen Wohnung zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch eine gewisse Sicherheit und Betreuung zu gewährleisten.

  • Wer finanziert betreutes Wohnen?

    Betreutes Wohnen wird in der Regel von verschiedenen Stellen finanziert, je nachdem, in welchem Land man sich befindet. In Deutschland wird betreutes Wohnen häufig durch die Pflegeversicherung, Sozialhilfe oder persönliche Ersparnisse finanziert. In Österreich werden die Kosten oft von den Sozialhilfeträgern übernommen. In der Schweiz können die Kosten für betreutes Wohnen von den Bewohnern selbst getragen werden oder durch Beiträge der Sozialversicherung und/oder Sozialhilfe finanziert werden. In vielen Fällen gibt es auch die Möglichkeit, Zuschüsse oder Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen oder Stiftungen zu erhalten.

  • Was umfasst betreutes Wohnen?

    Was umfasst betreutes Wohnen? Betreutes Wohnen bezieht sich auf eine Form der Unterstützung für Menschen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Dies kann die Bereitstellung von Pflegepersonal, medizinischer Betreuung, sozialer Unterstützung und Hilfe bei der Haushaltsführung umfassen. Ziel ist es, den Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einer sicheren Umgebung zu ermöglichen. Betreutes Wohnen kann in verschiedenen Formen angeboten werden, wie zum Beispiel in Wohngruppen, Seniorenresidenzen oder betreuten Einzelapartments.

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    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Was ist betreutes Wohnen?

    Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen. Dabei leben die Bewohner in einer eigenen Wohnung, erhalten jedoch je nach Bedarf Hilfe und Betreuung durch Fachkräfte. Ziel ist es, den Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und gleichzeitig Sicherheit und Unterstützung zu bieten.

  • Was ist betreutes Wohnen?

    Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigen. Dabei leben die Bewohner in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Zimmer, erhalten jedoch je nach Bedarf verschiedene Dienstleistungen wie Pflege, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe. Ziel ist es, den Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einer sicheren Umgebung zu ermöglichen.

  • Was ist betreutes Wohnen?

    Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen. Dabei leben die Bewohner in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Zimmer, erhalten jedoch je nach Bedarf verschiedene Dienstleistungen wie Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaftliche Unterstützung. Ziel ist es, den Bewohnern ein möglichst selbstständiges Leben in einer geschützten Umgebung zu ermöglichen.

  • Was ist betreutes Wohnen?

    Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigen. Dabei leben die Bewohner in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Zimmer, erhalten jedoch bei Bedarf Hilfe und Betreuung durch Fachkräfte. Ziel ist es, den Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch eine Sicherheit und Unterstützung im Alltag zu bieten.

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