Produkt zum Begriff Wohnrecht:
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Wer zahlt Kosten bei Wohnrecht?
Bei einem Wohnrecht trägt in der Regel der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie die Kosten für Instandhaltung, Reparaturen und Versicherungen. Der Inhaber des Wohnrechts ist jedoch oft verpflichtet, die laufenden Betriebskosten wie Strom, Wasser und Heizung selbst zu tragen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Wohnrechtsvertrag zu prüfen, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. In einigen Fällen können auch Sondervereinbarungen getroffen werden, bei denen die Kosten anders aufgeteilt werden. Es empfiehlt sich daher, vor Abschluss eines Wohnrechtsvertrags alle finanziellen Aspekte genau zu klären.
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Ist Wohnrecht ein Vermächtnis?
Nein, Wohnrecht ist kein Vermächtnis. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung im Testament, durch die einer Person ein bestimmter Vermögensvorteil zugewendet wird. Wohnrecht hingegen bezieht sich auf das Recht, in einer Immobilie zu wohnen, auch wenn man nicht der Eigentümer ist. Es handelt sich also um ein Nutzungsrecht an einer Immobilie, das unabhängig von einem Vermächtnis besteht. Wohnrecht kann auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen, wie beispielsweise einem Mietvertrag, einer Nießbrauchseinräumung oder einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.
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Was ist das Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist ein gesetzlich verankertes Recht, das einer Person das Recht gibt, in einer bestimmten Wohnung oder Immobilie zu wohnen, auch wenn sie nicht der Eigentümer ist. Das Wohnrecht kann entweder durch einen Mietvertrag oder durch einen Vertrag über ein lebenslanges Wohnrecht begründet werden. Es schützt die Wohnbedürfnisse und -rechte einer Person und kann nicht ohne Zustimmung des Wohnrechtsinhabers aufgehoben werden.
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Wer zahlt Steuer bei Wohnrecht?
Bei einem Wohnrecht zahlt in der Regel derjenige Steuern, der das Eigentum an der Immobilie besitzt. Das bedeutet, dass der Eigentümer für die Grundsteuer und gegebenenfalls für die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen verantwortlich ist. Der Nutzer des Wohnrechts hingegen zahlt in der Regel keine Steuern, da er lediglich das Recht hat, die Immobilie zu bewohnen, aber nicht deren Eigentümer ist. Es ist jedoch ratsam, sich in jedem Fall von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden.
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Wie wird lebenslanges Wohnrecht bewertet?
Lebenslanges Wohnrecht wird in der Regel positiv bewertet, da es älteren Menschen oder anderen Begünstigten ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, auch wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder verschenken. Es bietet Sicherheit und Stabilität, da die Begünstigten ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Immobilie haben. Allerdings kann es auch zu Konflikten führen, wenn die Begünstigten nicht mehr in der Lage sind, für die Instandhaltung oder andere Kosten aufzukommen. Es ist daher wichtig, dass alle Parteien die Bedingungen des lebenslangen Wohnrechts klar verstehen und festlegen.
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Wann endet das lebenslange Wohnrecht?
Das lebenslange Wohnrecht endet in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Es kann jedoch auch durch vertragliche Vereinbarungen oder durch bestimmte Ereignisse, wie den Verkauf der Immobilie, vorzeitig beendet werden. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des lebenslangen Wohnrechtsvertrags zu überprüfen, um zu verstehen, unter welchen Umständen es enden kann. In einigen Fällen kann das lebenslange Wohnrecht auch aufgehoben werden, wenn der Berechtigte dauerhaft auszieht oder gegen die im Vertrag festgelegten Regeln verstößt. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn Fragen zum Ende des lebenslangen Wohnrechts bestehen.
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Wie lange ist lebenslanges Wohnrecht?
Lebenslanges Wohnrecht bedeutet, dass eine Person das Recht hat, in einer bestimmten Immobilie zu leben, solange sie lebt. Es endet also erst mit dem Tod des Berechtigten. Es gibt keine festgelegte Dauer für lebenslanges Wohnrecht, da es sich auf die gesamte Lebenszeit der Person bezieht. Es kann jedoch in bestimmten Fällen auch auf den Partner oder die Partnerin übertragen werden. In der Regel wird lebenslanges Wohnrecht im Rahmen eines Vertrags oder Testaments festgelegt.
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Kann man sich das Wohnrecht auszahlen lassen?
Kann man sich das Wohnrecht auszahlen lassen? In der Regel ist es nicht möglich, sich das Wohnrecht auszahlen zu lassen, da es sich um ein persönliches Nutzungsrecht handelt, das nicht einfach monetär umgewandelt werden kann. Das Wohnrecht ist in der Regel an eine bestimmte Person gebunden und kann nicht einfach übertragen oder verkauft werden. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Wohnrechtsvertrags zu prüfen, um festzustellen, ob es Möglichkeiten gibt, das Wohnrecht auf andere Weise zu beenden oder zu übertragen. In einigen Fällen kann es jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn der Inhaber des Wohnrechts zustimmt, es aufzugeben oder zu verkaufen.
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